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Zahnärztliche Behandlungen: FAQ für ausländische Bürger |
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[Antwort]
Sie erhalten entsprechende Informationen auf der Webseite der OSAKA MEDICAL FACILITIES INFORMATION SYSTEM.
Alle dort aufgeführten Zahnkliniken sowie Zahnarztpraxen arbeiten gemäß ärztlichen Gesetzesbestimmungen und sind verlässlich, sodass Sie sich keine Sorgen um eine angemessene medizinische Behandlung machen müssen.
OSAKA MEDICAL FACILITIES INFORMATION SYSTEM (Beachten Sie bitte, dass die Suche nur auf Japanisch oder Englisch möglich ist.)
Sofern Sie im Besitz einer Krankenversicherung sind, weisen Sie entsprechendes Dokument bitte am Empfang vor.
http://www.mfis.pref.osaka.jp/
[Antwort]
Meistens sind die Zahnkliniken am Sontag und Feiertage geschlossen. Sehen Sie bitte die Seite OSAKA MEDICAL FACILITIES INFORMATION SYSTEM
http://www.mfis.pref.osaka.jp/ , nur in der Englische und Japanische Sprache.
[Antwort]
Die allgemeine Zahnbehandlung, unter andere die Karies, die Paradontose, die Zahnprothese, die Gebiss, die Zahnbrücke, und die Säuberung des Zahnsteine.
[Antwort]
Im Allgemein sind die kosten in der Zahnkliniken mit der Versicherung gleich, aber Die unversicherte Behandlung wird von der Zahnarzt entschlossen.
[Antwort]
Sie können den Landkreis Kontaktieren und die Krankenversicherung beantragen.
[Antwort]
Wenn Sie die Aufenhaltserlaubnis mehr als 3 Monaten, werden Sie als Eihwohner angemeldet und die Krankenversicherung Bekommen.
[Antwort]
Begleichen Sie die Rechnung am Empfangsschalter, so beträgt Ihr Anteil wie folgt:
- Säuglinge, Kleinkinder im nicht schulpflichtigen Alter: 20%
- Schulpflichtige Kinder bis Erwachsene unter 70 Jahre: 30%
- Erwachsene ab 70 bis unter 75 Jahre: 10% bzw. 30% (falls das Einkommen der betreffenden Person über einem bestimmten Betrag liegt)
- ab 75 Jahre: 10% bzw. 30% (falls das Einkommen der betreffenden Person über einem bestimmten Betrag liegt)
[Antwort]
Sie können alle medizinischen Einrichtungen aufsuchen, aber die Behandlung erfolgt auf eigene Kosten.
Ferner unterscheiden sich die Kosten je nach medizinischer Einrichtung.
[Antwort]
Sofern Sie über ein Stipendium krankenversichert sind, beträgt Ihr Anteil an den Behandlungskosten 30%. Falls Sie jedoch nicht versichert sind, erfolgt die Behandlung auf eigene Kosten.
[Antwort]
Zahnweißen, alle ästhetische Zahnbehandlungen, dental implant, Kieferorthopädie, die Verhinderung der Zahnkrankheit, sind nicht versichert.
[Antwort]
Die unversicherte Zahnbehandlungen müssen von dem Arzt untersucht werden.
[Antwort]
Eine Gebisskorrektur-Behandlung sollte bei einem auf Kieferorthopädie spezialisierten Arzt oder einer Zahnklinik, die kieferorthopädische Behandlungen durchführen, oder in einer kieferorthopädischen Abteilung einer Universitäts- bzw. Zahnmedizin-Universitätsklinik erfolgen.
Die in der Heimat begonnene Behandlung kann (in Osaka) fortgeführt werden. Die Kosten (werden grundsätzlich nicht von der Krankenversicherung getragen) hängen in großem Maße vom Fortschritt der bereits zuvor vorgenommenen Behandlung sowie von jeweiliger ärztlicher Einrichtung ab, sodass empfohlen wird, sich mit dem behandelnden Arzt zu beratschlagen.
Die Behandlungsdauer beträgt bei normalerweise alle 3 bis 4 Wochen wahrgenommenen Behandlungsterminen auch in kürzeren Fällen etwa 2 bis 3 Jahre. Allerdings ist je nach Alter und Symptomen auch eine Behandlungsdauer von 4 bis 5 Jahren möglich.
Falls möglich wäre es wünschenswert, wenn Sie den behandelnden Arzt in Ihrer Heimat zuvor bitten, Informationen über den Fortschritt der bisherigen Behandlung zusammenzustellen.
[Antwort]
Zähne Untersuchung und Sauber machen sind nicht versichert. Die Kosten für jede Behandlung sind unterschied. Aber Sie Können erstmal erkündigen./p>
[Antwort]
Im Moment Keine Sprechstunde. Aber wir werden uns darüber Überlegen.
[Antwort]
Sie Können zu dem Osaka Zahnarzt Verband gehen und darüber diskutieren, aber nur in Japanische Sprache.
[Antwort]
Der Osaka Zahnarzt Verband hat auch Praxis am Nacht für Notfall. Wir Sprechen nur in Japanische Sprache un es Kostet teuerer als am Tag.
Die Offnungszeiten am Nach: 9 pm-3 am.
Telefonnummer 06-6774-2600 (am Nacht).
Am Sontag, Feiertag, und Silvester 10 am-4 pm (Anmeldung ab 9.30 am) Telefonnummer 06-6772-8886.
behandeln wir die Pantienten mit Schweren Zahnproblemen, Blutung, Schwellung, und Zahntrauma.
An dem nächsten Tag müssen die Pantienten zurück zu dem Zahnarzt.
[Antwort]
Ja, aber es Kostet 3 Mal teuerer.
[Antwort]
Sie sollen erstmal anrufen und einen Termin machen. Oder Sie sehen die Seite des Arztes.
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